Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gegenständlich beschränkte Teilauseinandersetzung gegen den Willen eines Miterben - Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Gera, 25.09.1997 - 3 K 137/96
- BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG
Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97
Die aufgeworfene Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil sie bereits im Urteil des Senats vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - (VIZ 1997, 96) entschieden worden ist; hiernach ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfüllt, wenn der staatliche Verwalter an der Veräußerung eines Nachlaßgegenstandes durch die Erbengemeinschaft nur mitgewirkt hat, ohne das Geschäft selbst zu betreiben.Dem Beschwerdevorbringen läßt sich auch nicht entnehmen, daß der Kläger im Verlaufe des Verfahrens etwa dargelegt hätte, die die Teilauseinandersetzung betreibende Miterbin habe im Zusammenwirken mit dem staatlichen Verwalter zum Nachteil der übrigen Miterben den Grundstücksverkauf durchgesetzt oder der staatliche Verwalter habe der Teilauseinandersetzung mit der Zielsetzung zugestimmt, sich des Eigentums zu bemächtigen, um es den von ihm vertretenen Miterben durch die Veräußerung an Dritte zu entziehen (zu dieser Voraussetzung für die Annahme einer Schädigungshandlung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97
Zum anderen verkennt sie ersichtlich, daß es in der DDR keinen freien Grundstücksverkauf gab, auf dem sich marktgerechte Verkehrswerte hätten herausbilden können; demgemäß waren Häuser mit mehreren Mietwohnungen mangels Rendite praktisch unverkäuflich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 39 ). - BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter; …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97
Dem Beschwerdevorbringen läßt sich auch nicht entnehmen, daß der Kläger im Verlaufe des Verfahrens etwa dargelegt hätte, die die Teilauseinandersetzung betreibende Miterbin habe im Zusammenwirken mit dem staatlichen Verwalter zum Nachteil der übrigen Miterben den Grundstücksverkauf durchgesetzt oder der staatliche Verwalter habe der Teilauseinandersetzung mit der Zielsetzung zugestimmt, sich des Eigentums zu bemächtigen, um es den von ihm vertretenen Miterben durch die Veräußerung an Dritte zu entziehen (zu dieser Voraussetzung für die Annahme einer Schädigungshandlung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - m.w.N.).